Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB von Bombelli Analytics, Luzern, Schweiz.
Version 1.0, gültig ab 01.04.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln sämtliche Leistungen von Bombelli Analytics, Einzelunternehmen mit Sitz an der Zentralstrasse 9, 6003 Luzern, Inhaber Tsari Bombelli (nachfolgend „Anbieter"), gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
1.2 Die AGB gelten für alle auf der Website angebotenen sowie individuell vereinbarten Analyse-, Beratungs-, Monitoring- und Schulungsleistungen, insbesondere GEO Snapshot, GEO Monitoring und Enterprise-Mandate.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter habe diesen schriftlich zugestimmt. Im Kollisionsfall geht der individuelle Einzelvertrag diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Konfiguration und Darstellung auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Offertstellung.
2.2 Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der nach dem Setup-Call zugestellte Einzelvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Als gültige Unterzeichnung gelten qualifizierte elektronische Signaturen (z. B. Adobe Sign, DocuSign) sowie die handschriftliche Unterschrift. Der Austausch per E-Mail mit eindeutiger Zustimmungserklärung genügt, sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt.
2.3 Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsabschluss, dass seine Angaben im Setup-Prozess vollständig und zutreffend sind und dass er zur rechtsgültigen Zeichnung befugt ist.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Der Anbieter erbringt datenbasierte Analysen und Beratungsleistungen im Bereich KI-Reputation und Generative Engine Optimization (GEO). Umfang, Tiefe, Frequenz und Zielsetzung werden im Setup-Call festgelegt und im Einzelvertrag verbindlich dokumentiert.
3.2 Die Leistungen werden dem Kunden in digitaler Form übermittelt, insbesondere als PDF-Reports, Excel-Dateien oder Live-Dashboards. Ergänzend können Präsentationen, Q&A-Sessions oder Workshops stattfinden, soweit im Einzelvertrag vereinbart.
3.3 Es handelt sich um einen Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR. Der Anbieter schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine konkrete Platzierung in KI-Systemen.
4. Zusatzleistungen
Individuell vereinbarte Zusatzleistungen wie Schulungen, Workshops, Express-Lieferung, erweiterte Beratung oder Branchenreports werden gesondert offeriert und in Rechnung gestellt. Umfang und Konditionen werden im Einzelvertrag oder in einer separaten Leistungsvereinbarung dokumentiert.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Der Anbieter ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig nach Art. 10 MWSTG (Umsatz unter CHF 100'000); sollte die Mehrwertsteuerpflicht während der Vertragslaufzeit eintreten, wird die Mehrwertsteuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.2 Einzelleistungen (z. B. GEO Snapshot zu CHF 1'490) werden zu 100% bei Vertragsabschluss oder gemäss im Einzelvertrag vereinbartem Zahlungsplan fällig. Wiederkehrende Re-Analysen (z. B. GEO Monitoring zu CHF 890 pro Analyse) sowie Enterprise-Mandate werden pro Analyse oder gemäss individueller Offerte im Voraus fakturiert, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Rechnungen sind ohne Abzug innert 20 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Mahnung mit Nachfrist von 10 Tagen die Leistungserbringung auszusetzen. Ab Verzug sind Verzugszinsen von 5% p. a. (Art. 104 OR) sowie Mahngebühren von CHF 30 pro Mahnung geschuldet; angemessene Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
6.1 Analysen, Reports, Visualisierungen, Methoden, Prompts und Templates bleiben urheberrechtliches und methodisches Eigentum des Anbieters, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
6.2 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den gelieferten Ergebnissen für eigene interne Zwecke. Die Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung oder die kommerzielle Weiterverwertung sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
6.3 Vom Anbieter bereitgestellte Inhalte unterliegen dem schweizerischen Urheberrechtsgesetz (URG) sowie verwandten Schutzrechten.
7. Rücktritt, Stornierung und Kündigung
7.1 Rücktritt vor Vertragsabschluss. Bis zur Unterzeichnung des Einzelvertrags kann der Kunde ohne Kosten vom Angebot zurücktreten.
7.2 Stornierung einmaliger Leistungen (z. B. GEO Snapshot). Eine Stornierung durch den Kunden nach Vertragsabschluss, aber vor Lieferung, ist jederzeit schriftlich oder in Textform (E-Mail) möglich. In diesem Fall schuldet der Kunde eine Ausfall-Entschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswerts sowie die tatsächlich angefallenen Drittkosten (insbesondere API-Kosten). Bereits erbrachte oder lieferreife Teilleistungen werden zu 100% geschuldet.
7.3 Kündigung von Monats-Mandaten (GEO Monitoring, Enterprise, periodische Analysen). Sofern der Einzelvertrag keine abweichende Regelung enthält, kann jede Partei das Abonnement mit einer Frist von 30 Tagen jeweils auf das Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an kontakt@bombelli-analytics.ch oder per eingeschriebenem Brief).
7.4 Ausserordentliche Kündigung. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ausserordentlich kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die wiederholte wesentliche Vertragsverletzung trotz schriftlicher Abmahnung, die Zahlungsunfähigkeit einer Partei oder die nachhaltige Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
7.5 Rückvergütung. Für bereits erbrachte Leistungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Im Voraus bezahlte, nach Vertragsende nicht mehr zu erbringende Leistungen werden pro rata erstattet.
8. Service Level und Verfügbarkeit
8.1 Reaktionszeit. Der Anbieter bestätigt Anfragen des Kunden per E-Mail innert zwei Arbeitstagen (Montag bis Freitag, Feiertage Kanton Luzern ausgenommen). Eine inhaltliche Bearbeitung erfolgt innert fünf Arbeitstagen, sofern im Einzelvertrag keine kürzere Reaktionszeit vereinbart ist.
8.2 Verfügbarkeit Monitoring-Plattform. Soweit dem Kunden im Rahmen von GEO Monitoring oder Enterprise-Mandaten ein webbasiertes Dashboard zur Verfügung gestellt wird, strebt der Anbieter eine Verfügbarkeit von 98% im Monatsmittel an, gemessen ausserhalb geplanter Wartungsfenster. Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.
8.3 Ausschluss. Nicht von der Verfügbarkeitszusage erfasst sind Ausfälle, die auf Störungen bei Drittanbietern (insbesondere OpenAI, Anthropic, Google, Perplexity, Hosting-Provider) oder auf höhere Gewalt zurückgehen. Der Anbieter informiert den Kunden über bekannte Störungen ohne schuldhaftes Zögern.
8.4 Lieferfristen. Für Einzelleistungen gelten die im Einzelvertrag definierten Lieferfristen. Ohne gesonderte Vereinbarung beträgt die Lieferfrist für einen GEO Snapshot fünf Arbeitstage ab Vertragsunterzeichnung und vollständiger Datenfreigabe durch den Kunden.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Anbieter die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Lieferfrist um die entsprechende Dauer; hieraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
10. Gewährleistung und Mängelrüge
10.1 Der Anbieter gewährleistet eine fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung nach anerkannten Regeln der Datenanalyse und GEO-Methodik. Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
10.2 Offene (erkennbare) Mängel sind innert 10 Werktagen nach Erhalt der Leistung schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Versteckte Mängel sind innert 30 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innert 12 Monaten nach Lieferung, zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.
10.3 Bei rechtzeitig und begründet gerügten Mängeln hat der Anbieter das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung innert angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Entgelts oder den Rücktritt vom Vertrag für den mangelhaften Teil verlangen.
11. Gewährleistungsausschluss für KI-Output
11.1 Die Analysen beruhen auf Antworten von Grossen Sprachmodellen (Large Language Models, LLMs) wie ChatGPT, Claude, Gemini, Perplexity und weiteren. LLM-Output ist probabilistisch. Antworten können zwischen identischen Anfragen variieren, sich im Zeitverlauf verändern oder sachlich unrichtige Aussagen enthalten (sog. Halluzinationen).
11.2 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die erbrachten Leistungen ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Nennung, eine bestimmte Zitationshäufigkeit oder eine bestimmte inhaltliche Darstellung in KI-Systemen erreicht, gehalten oder verbessert wird. Die Leistungen sind Beratungs- und Analysedienstleistungen, nicht Erfolgsgarantien.
11.3 Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Daten Dritter (API-Antworten, SERP-Daten, öffentlich zugängliche Quellen) wird keine Gewähr übernommen. Der Anbieter dokumentiert die verwendete Methodik und die Erhebungszeitpunkte transparent im jeweiligen Report.
12. Haftung
12.1 Der Anbieter haftet für Schäden, die er oder seine Hilfspersonen zu vertreten haben, nach den Bestimmungen des Obligationenrechts.
12.2 Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist pro Schadenereignis und insgesamt pro Vertragsjahr auf den höheren der folgenden Beträge beschränkt: CHF 10'000 oder die Höhe des vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadenereignisses für das betroffene Mandat geleisteten Nettohonorars.
12.3 Die Haftung für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Drittansprüche ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4 Vorbehalten bleibt die zwingende Haftung für Personenschäden, für grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Anbieters (Art. 100 Abs. 1 OR) sowie die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz. Für diese Fälle gilt keine Haftungsobergrenze.
13. Vertraulichkeit
13.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich. Darunter fallen insbesondere strategische Informationen des Kunden, Rohdaten der Analysen, Audit-Protokolle, Prompt-Listen und Erhebungsmethodik des Anbieters.
13.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt als gegenseitige Verpflichtung und besteht während der Vertragslaufzeit sowie fünf Jahre darüber hinaus fort. Ein separates Non-Disclosure Agreement (NDA) ist nicht erforderlich; auf Wunsch des Kunden wird ein solches abgeschlossen.
13.3 Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden, rechtmässig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Im letzteren Fall informiert die offenlegende Partei die andere soweit rechtlich zulässig im Voraus.
13.4 Der Anbieter darf anonymisierte, aggregierte Erkenntnisse aus Mandaten (ohne Rückschluss auf einzelne Kunden) für Benchmark-Zwecke und Methodenentwicklung verwenden.
14. Referenznennung und Case Studies
14.1 Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden sowie eine Case Study über das gemeinsame Mandat erst nach ausdrücklicher schriftlicher oder per E-Mail erteilter Einwilligung des Kunden auf der Website, in Pitch-Unterlagen, auf LinkedIn und in vergleichbaren Materialien nennen.
14.2 Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Der Anbieter entfernt den Kundennamen und zugehörige Case Studies innert 30 Tagen nach Widerruf von allen durch ihn kontrollierten Kanälen.
14.3 Die bloss interne Führung einer Kundenliste sowie die Nennung gegenüber potenziellen Investoren und Partnern unter NDA sind ohne gesonderte Einwilligung zulässig.
15. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet Personendaten zur Vertragsabwicklung nach dem revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) und, soweit anwendbar, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt, die Bestandteil dieses Vertrags ist.
16. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Streik, Cyberattacken auf Drittsysteme, längerfristiger Ausfall kritischer Drittanbieter (z. B. LLM-APIs), Unterbrechungen der Energieversorgung oder behördliche Anordnungen, entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Behinderung von ihren Pflichten. Hält die Behinderung länger als 60 Tage an, ist jede Partei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass Schadenersatzpflichten entstehen.
17. Unterauftragnehmer
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten Unterauftragnehmer und externe Dienstleister (insbesondere Cloud-, KI- und Hosting-Provider) beizuziehen. Er bleibt für deren Leistung wie für eigene verantwortlich und stellt sicher, dass diese gleichwertigen Vertraulichkeits- und Datenschutzstandards unterliegen.
18. Änderung der AGB
Der Anbieter kann diese AGB anpassen. Änderungen werden dem Kunden mit einer Vorlauffrist von 30 Tagen per E-Mail oder via Dashboard mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innert dieser Frist in Textform, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist fort.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, gültige Regelung zu ersetzen.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
20.1 Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen.
20.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Einzelvertrag ist Luzern, Schweiz, sofern kein zwingender Gerichtsstand entgegensteht.
Version 1.0, gültig ab 01.04.2026
Bombelli Analytics, Zentralstrasse 9, 6003 Luzern, Schweiz
Kontakt: kontakt@bombelli-analytics.ch